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Rechtsanwalt Meyer-Nolkemper arbeitet schwerpunktmäßig im Familienrecht und Verkehrsrecht.


Im Familienrecht vertritt er die Mandanten nicht nur in gerichtlichen Auseinandersetzungen, sondern berät auch bei der Gestaltung von Eheverträgen, Scheidungsfolgenvereinbarungen sowie erbrechtlichen Sachverhalten.


Die Tätigkeit im Verkehrsrecht umfaßt die Regulierung von unfallbedingten Schadensersatzansprüchen, die Verteidigung in Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren sowie die fahrerlaubnisrechtliche Beratung.


Neben der Tätigkeit im allgemeinen Zivilrecht vertritt er seine Mandanten auch im Wohn- und Gewerberaummietrecht.


1997 erwirbt er die Zusatzqualifikation "Fachanwalt für Familienrecht", 2007 diejenige des „ Fachanwalts für Verkehrsrecht“.


Seit 1998 ist er Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft "Familien- und Erbrecht" sowie "Verkehrsrecht" im Deutschen Anwaltverein.